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Der

Wettbewerb

Wer kann nominiert werden?

Beschäftigte ab 16 Jahren mit einem gültigen Arbeitsverhältnis im Saarland können für den Online-Wettbewerb „Pflegehelden“ vorgeschlagen werden. Sie müssen zum Zeitpunkt der Nominierung in der Pflege tätig sein, eine Pflegeausbildung absolviert haben oder sich noch in Ausbildung befinden.

Mit einem Foto der nominierten Person, erhöhen sich die Chancen im Wettbewerb. Mit dem Hochladen des Fotos bestätigen die Nominierten, die Rechte an diesem Bild vollumfänglich zu besitzen, und garantieren, dass es frei von Rechten Dritter ist und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Alle abgebildeten und erkennbaren Personen müssen explizit mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Eine Einverständniserklärung zur vorgenannten Nutzung muss persönlich vorliegen und auf Nachfrage vorgezeigt werden können.

Jeder Teilnehmende am Wettbewerb „Saarlands Pflegehelden“ räumt dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den hochgeladenen Fotos kostenfrei ein. Diese umfassen ebenfalls das Recht zur Bearbeitung des eingesandten Fotos für Wettbewerb oder mediale Berichterstattung und schließen die Verbreitung auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters sowie auf denen der Kooperationspartner des Wettbewerbs ein.

Grundsätzlich gilt:

Eingereichte Beiträge, die gegen den guten Geschmack oder geltendes Recht verstoßen, schließt der Veranstalter von der Teilnahme am Wettbewerb aus. Dies gilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und bei eindeutig werblichen Nominierungen, die auf die Bewerbung von Pflegeeinrichtungen abzielen.

Wer kann seine Stimme abgeben?

Alle natürlichen Personen dürfen ihre Stimme abgeben. Jede Person verfügt dabei über eine Stimme je Wettbewerbsbeitrag.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bereits im laufenden Wettbewerb Stimmabgaben auszuschließen, bei denen der Verdacht auf unfaires Handeln und Manipulation besteht oder der Einsatz von automatisierten Voting-Scripten, Bots oder ähnlichen Anwendungen vermutet wird. Denn die Teilnahme durch Unternehmen und/oder Privatpersonen, die im Zuge von sogenannten Massenregistrierungen mehrere Teilnehmer gleichzeitig anmelden sowie der Einsatz sonstiger automatisierter Programme oder Skripte sind auf der Website untersagt. Auch Stimmabgaben über sogenannte Trash-Mails oder Wegwerf-Adressen werden nicht in der Wertung berücksichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie lange läuft der Wettbewerb?

Nominierungsphase: 15.09. – 15.10.
Votingphase: 16.10. – 15.11.

Welche Preise gibt es zu gewinnen?

Platz Eins erhält 1.000 Euro; der oder die Zweitplatzierte kann sich über 500 Euro freuen. Der dritte Platz erhält 250 Euro.

Wann und in welcher Form werden die Sieger bzw. Siegerinnen bekannt gegeben?

Gesundheitsministerin Monika Bachmann ehrt die Sieger des Wettbewerbs im Rahmen einer Feierstunde und überreicht die Preisgelder. Das genaue Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Ich habe weitere Fragen – an wen kann ich mich wenden?

per Mail an: presse@soziales.saarland.de